Kostenübernahme

Als staatlich approbierte Psychologische Psychotherapeutin bin ich zur Ausübung der Psychotherapie als Heilberuf zugelassen. Ich werde im Facharztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) geführt. 

In meiner Praxis kann ich folgenden Patient:innen ein Therapieangebot machen: 

 

Gesetzlich versichert

Gesetzlich Krankenversicherungen übernehmen üblicherweise die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Bitte bringen Sie einmal pro Quartal Ihre Versichertenkarte mit. 

 

Privat versichert

In der Regel übernimmt die private Versicherung die Kosten für eine Psychotherapie. Die Kosten richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Es können allerdings in einigen Fällen Ausnahmen bestehen. Art und Umfang der Kostenübernahme hängt von Ihrer Versicherungspolice ab. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Versicherung.

Beihilfeberechtigte

Auch die Beihilfestelle erstattet in der Regel die Kosten für eine Behandlung in meiner Praxis. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.

   

Selbstzahlende

Sie können die Kosten für eine Psychotherapie natürlich auch selbst übernehmen. Wenn Sie dies wünschen, werden die Rahmenbedingungen durch einen schriftlichen Behandlungsvertrag geregelt. Grundlage der Abrechnung bei Selbstzahlenden ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).